Der digitale Mietvertrag
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur
KOMTRIGON hat mit der SCHUFA gemeinsam ein Verfahren entwickelt, bei der die Identitäten überprüft und verifiziert werden.
Es bietet eine innovative Lösung für eine fortgeschrittene elektronische Signatur von Mietverträgen und garantiert gleichzeitig einen hohen Grad an Sicherheit bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen.
Der Identitätsprüfung der Mietparteien durch die SCHUFA kommt in diesem Verfahren eine zentrale Rolle zu.
Der Nachweis der Identität ist der Sicherheitsgarant bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen. Ergänzt wird der Prozess durch die 2FA sowie die Eingabe des übermittelten Codes auf einer gesicherten Plattform.
Eindeutige Identitätsprüfung –
der Vorteil zur Durchsetzung rechtlicher Maßnahmen
Der Identitätsbaustein ist der maßgebliche Vorteil bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen, da er den Anforderungen einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur entspricht.
Einige Verfahren zum Abschluss von digitalen Mietverträgen bieten ebenfalls elektronische Signaturen, verzichten dabei aber auf die Prüfung der Identität der Vertragsparteien. Es werden z. B. Mietverträge einfach per E-Mail ausgetauscht und elektronisch signiert. Auch bei Mietverträgen, die über den Postweg versandt werden, kann ein Vermieter nicht sicher sein, dass der Mieter auch wirklich die Person ist, die den Mietvertrag unterschreibt.
Erst die fortgeschrittene elektronische Signatur mit Identitätsprüfung ermöglicht eine Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Denn nur so kann die Echtheit der Signatur nachgewiesen werden.
Der digitale Mietvertrag mit der SCHUFA-Identitätsprüfung gibt die Sicherheit, dass ein Mieter auch wirklich der Unterzeichner ist. Damit ist das Verfahren sicherer als ein herkömmlicher, per Post versandter Mietvertrag. Und das kann im Zweifelsfall auch nachgewiesen werden. Ganz nebenbei spart er Verwaltungsaufwand, Papier und Kosten.
Die Abmahnung und die Unterlassungsklage müssen
sich gegen die richtige Person richten.
Die eindeutige Identifizierung des Mieters über die SCHUFA-Identitätsprüfung bringt in diesem Punkt mehr Sicherheit bei der Verfolgung Ihrer Rechtsansprüche. So kann nachgewiesen werden, dass der Mieter über die Befristung des Mietverhältnisses ordnungsgemäß informiert war.
Räumung von Wohnungen
Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter einen Anspruch gegen den Mieter auf Rückgabe der Wohnung aus § 546 BGB. Gibt der Mieter nach Beendigung des Mietvertrags die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, kann der Vermieter auf Räumung klagen. Die fortgeschrittene elektronische Signatur erleichtert die Beweisführung und verlagert Beweislasten auf den Klagegegner.
Sicherheit und Verfolgung von Rechtsansprüchen:
Ist der Klageweg notwendig geworden, stellt die Identitätsprüfung sicher, dass sich eine Klage gegen die eindeutig identifizierte Vertragspartei richtet. Schutzbehauptungen, welche die Personenidentität bestreiten, wird damit der Boden entzogen.
Manipulationsgefahren mit Folgen
Ein Vertragsschluss unter Abwesenden ohne Identitätsprüfung birgt zahlreiche Manipulationsgefahren mit Folgen:
Was passiert, wenn der Mieter im Streitfall behauptet, dies sei gar nicht seine Unterschrift und es gäbe keinen schriftlich abgefassten Mietvertrag? Dann verliert ein Vermieter den Streit vor Gericht und steht als mutmaßlicher Urkundenfälscher dar.